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Auswirkungen von §14a EnWG auf die Gewerke

Ob E-Auto oder Wärmepumpe, strombetriebene Geräte sollen Deutschland den Weg zur Klimaneutralität ebnen. Voraussetzung dafür ist ein stabiles Stromnetz. Um dies zu gewährleisten, ermöglicht der Gesetzgeber mit der Novelle des §14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) seit dem 1. Januar 2024 Stromversorgern ihre Leistung unter bestimmten Voraussetzungen temporär zu dimmen. Maximal zwei Stunden lang darf der Stromerzeuger die Leistung auf 4,2 kW reduzieren. Ein komplettes Abschalten ist nicht mehr vorgesehen. Die neue Regelung ermöglicht auch, dass Überschüsse aus Solar- oder Windkraftanlagen besser genutzt werden. Haushalten mit einer oder mehreren sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie Wallboxen zum Laden von Elektroautos, Wärmepumpen, Klimaanlagen oder Stromspeichern winken finanzielle Erleichterun

Doch auch Handwerker, die steuerbare Verbrauchseinrichtungen installieren oder warten, betrifft der §14a EnWG. Dazu gehören sowohl Gewerke der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK) wie Installateure und Heizungsbauer als auch Elektro-Fachbetriebe und Dachdecker. Im Zuge einer zunehmend elektrifizierten Gebäudetechnik arbeiten diese Berufsgruppen immer stärker zusammen. Die Folgen der Gesetzesänderung betreffen sie gleichermaßen.

Auswirkungen von §14a EnWG auf die Gewerke

Auswirkungen von §14a EnWG aufs SHK-Handwerk
Wärmepumpen werden in Deutschland überwiegend von spezialisierten SHK-Fachbetrieben installiert. Mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen angemeldet werden. Das übernimmt in der Regel der Installationsbetrieb im Anmeldeportal des Netzbetreibers. Er wählt aus, ob die Steuerung direkt oder über ein Energiemanagementsystem erfolgt. Wartezeiten oder Ablehnungen aufgrund drohender Netzüberlastung wie früher entfallen. Ein Netzanschluss ist den Privathaushalten durch den §14a EnWG garantiert.

Der Betreiber entscheidet sich für das gewünschte Vergütungsmodell. Nachdem eine die §14a-Anlage gemeldet wurde, beauftragt der Installationsbetrieb die Herstellung der Steuerbarkeit beim Messstellen- oder Netzbetreiber. Der Betreiber der Anlage schließt einen Liefervertrag mit dem Stromlieferanten. Sind die Abrechnungsmodalitäten geklärt, kann der SHK-Betrieb die Wärmepumpe in Betrieb nehmen.

So wirkt sich der §14a EnWG aufs Elektro-Handwerk aus
Die Montage der Steuereinheit erfolgt durch den Messstellenbetreiber. Dabei handelt es sich um eine technische Vorrichtung, die den Steuerbefehl vom mit dem digitalen Zähler verbundenen Smart Meter Gateway an eine oder mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen weitergibt. Um diese Kommunikation herzustellen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Zum einen ist eine Steuerung über digitale Schnittstelle (IP-Verbindung) möglich. Dafür wird das Gerät entweder per Leitung oder drahtlos per WLAN mit dem Router oder Switch verbunden. Zum anderen besteht die Möglichkeit einer Steuerung über Relaiskontakte. Gibt es in einem Haushalt mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen, zum Beispiel eine Wallbox und eine Wärmepumpe, empfiehlt sich die Installation eines Energiemanagementsystems durch den Elektrofachbetrieb.

Auswirkungen des §14a EnWG auf das Dachdecker-Handwerk
Wer den Strom für die eigene Wärmepumpe oder Wallbox gleich selbst aus Erneuerbaren Energien herstellt, ist besonders umweltschonend unterwegs und spart Geld. Aus der gewonnenen Sonnenenergie kann Energie für die Stromerzeugung oder Solarthermie zum Heizen oder zu der Erzeugung von Warmwasser gewonnen werden. Zugleich ist der selbsterzeugte Strom laut §14a EnWG nicht von einer möglichen Dimmung durch den Netzbetreiber betroffen.

Die Installation von Photovoltaik (PV)-Modulen auf dem Dach erfolgt durch spezialisierte Dachdecker, die häufig mit dem Elektrohandwerk und anderen Gewerken kooperieren, unter anderem für eine zeitgemäße Dämmung von Gebäuden.

Perspektivisch wird die Installation weiterer PV-Module die Auftragsbücher füllen. Denn die PV-Strategie der Bundesregierung sieht vor, auf Hausdächern und Freiflächen weitere Anlagen zu installieren und somit bis 2030 den Bruttostromverbrauch zu mindestens 80 Prozent aus Erneuerbaren Energien zu decken. Bisher konnten die gesetzten Zwischenziele erreicht werden – nicht zuletzt dank engagierter Handwerker.